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Fragen & Antworten rund um die Hunde-Adoption

 

Was ist der Unterschied zwischen Tierheim und Tierschutzorganisation?

Nicht jeder Tierschutzverein betreibt ein eigenes Tierheim. Einige Organisationen bringen die Tiere in Pflegestellen unter und betreiben eine Website, über die ein neues Zuhause gesucht wird, nutzen Vermittlungsplattformen u.a.. In der Regel werden Tierheime von einem Verein betrieben. Es gibt auch kleinere Gnadenhöfe oder Tierheime, die von einer Privatperson geführt werden.

Tierheime können u.a. als Auffangstationen für die zuständige Gemeinde dienen, wenn sie mit der Gemeinde einen Vertrag über die Unterbringung von Fundtieren abgeschlossen haben. Die Gemeinde bezahlt dann pro Fundtier einen festen Tagessatz, in der Regel aber lediglich für einen bestimmten Zeitraum (z.B. 28 Tage). Für Abgabetiere bekommen Tierheime kein Geld von der Gemeinde. Eine Tierschutzorganisation kann sich auch übergeordnet mit bspw. Einhaltung von Richtlinien, artgerechter Haltung, Tierrechten, Artenschutz, Tierrettung, Öffentlichkeitsarbeit usw. befassen.

 

Soll ich meinen Hund aus dem Tierheim holen oder über eine Tierschutzorganisation aus dem Ausland?

Das ist pauschal nicht zu beantworten. Für das Tierheim spricht, dass man sich Hunde persönlich anschauen und ggfs. das Verhalten kennenlernen kann. Außerdem wird ein Hund aus dem Ausland dort bis zu einem gewissen Punkt sozialisiert, seine Persönlichkeit kann von kompetenten Tierheim-MItarbeitern eingeschätzt und an Interessenten weitergegeben werden. Das heißt nicht, dass sich der Hund zuhause dann genauso verhält wie im Tierheim, da im häuslichen Umfeld ganz andere Faktoren und Rahmenbedingungen vorliegen. Außerdem stehen gute Tierheime den Adoptanten auch nach der Übernahme mit Rat und Tat zur Seite.

 

Aber nicht jede Tierschutzorganisation hat ein Tierheim zur Verfügung, deshalb arbeiten zahlreiche Tierschutzorganisationen/Vereine mit Partnertierheimen im Ausland zusammen. Dort werden Hunde zur Vermittlung ausgewählt und auch bis zu einem gewissen Grad eingeschätzt. Viele Hunde haben in einer Familie gelebt sind wie bei uns auch durch ein Schicksal in das Tierheim gekommen (Krankheit des Halters, Umzug, Geldnot...). Über eine Selbstauskunft können Interessenten die eigenen Möglichkeiten bekanntgeben und somit besser hinsichtlich eines passenden Hundes beraten werden. Mehr dazu lesen Sie in meinem Blog.   

Was heißt geimpft und gechipt?

Hunde, die in Tierheimen oder im Ausland zur Vermittlung stehen, werden dem Adoptanten erst übergeben, wenn sie vorab gegen bestimmte Infektionskrankheiten geimpft werden. Normalerweise werden Welpen stufenweise geimpft und immunisiert, bei Tierschutzhunden gestaltet sich das Prozedere je nach Vermittlungschance oder -garantie anders. Hunde, die aus dem Ausland kommen, werden durch das sog. TRACE-System auf notwendige Impfungen kontrolliert. Vermittlungshunde erhalten zudem einen Mikrochip mit einer Identifikationsnummer. Diese dient der eindeutigen Identifizierung eines Hundes und kann auch dazu genutzt werden, den Hund zu registrieren (z.B. bei Findefix oder Tasso).        

Warum muss ich für meinen adoptierten Hund Geld bezahlen?

Die Versorgung und Vorbereitung eines Hundes für die Vermittlung kostet die Vereine viel Geld (Impfungen, Mikrochip, ggfs. Kastration/Sterilisation, Transportkosten, Medikamente, Futter...). Mit einer Schutzgebühr und einem entsprechenden Schutzvertrag hilft der Adoptant dabei, dass der Verein oder die Organisation die Kosten zurückerhält und seiner Arbeit weiter nachgehen kann.   

 

Muss ich meinen Hund registrieren lassen?

Die Registrierung auf einer entsprechenden Plattform (Haustierregister Tasso oder Findefix des Deutschen Tierschutzbundes) ist eine Möglichkeit (aber kein Muss), den Hund wiederzufinden, falls er abhanden kommt. Die mit dem Mikrochip implantierte Identifikationsnummer kann dort eingetragen werden.  

 

Welcher Unterschied besteht zwischen kastriert und sterilisiert?

Kastration bedeutet, dass die Keimanlagen (Hoden und Eierstöcke) bei den Tieren komplett entfernt werden. Im Gegensatz dazu werden bei der Sterilisation nur die Ei- bzw. Samenleiter durchtrennt. Ein sterilisiertes Tier behält damit seine sexuelle Aktivität und Trieb, es kann nur keine Nachkommen mehr bekommen. Ausführliche Informationen rund um dieses Thema und seine Folgen finden Sie hier: http://www.meditier.at/index.php/medizinisches/kastration-sterilisation-hund

 

Welche Versicherungen sind notwendig und sinnvoll?

Inwieweit eine Tierkrankenversicherung tatsächlich sinnvoll ist, muss letztlich jeder Hundehalter selbst entscheiden. Die Kosten sind sehr unterschiedlich und je nach Alter des Tieres sehr hoch. Es werden nur bestimmte Leistungen versichert und es müssen spezielle Voraussetzungen erfüllt seín. Die Verbraucherzentrale äußert sich in einem Artikel aus dem Jahr 2019 sehr kritisch, da nur gesunde Hunde versichert werden, oftmals ein bestimmtes Mindest- oder Höchstalter vorliegen muss und weitere Eingrenzungen. Unte Umständen kann eine Operationsversicherung hilfreich sein. Diese kommt zwar erst bei einer Operation zum Tragen, kostet aber deutlich weniger als eine Tierkrankenversicherung.

Nicht in jedem Bundesland eine Verpflichtung, aber definitiv empfehlenswert ist eine Haftpflichtversicherung für Tierhalter. Bei Bissvorfällen oder anderen Unfällen mit anderen Beteiliten kann der finanzielle Schaden mitunter sehr hoch sein, so dass sich diese auf jede Fall lohnt.

 

Was hat es mit der Hundesteuer auf sich? 

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Es gibt Kommunen, die für adoptierte Hunde aus dem Tierschutz bzw. Tierheim für einen gewissen Zeitraum (bis zu 3 Jahren) keine Steuer einziehen. Weiterhin kann eine Befreiung bei bestimmten Hunden, die einen "hilfreichen" Zweck erfüllen, erwirkt werden. Beispiele hierfür sind Jagdhunde für beruflich tätige Förster oder Jäger, Assistenzhunde, Rettungshunde oder Hüte-/Herdenhunde.   

​Welche Pflichten habe ich als Adoptant / Hundehalter*in?

In § 2 des Tierschutzgesetzes (§ 2 TierSchG) ist festgelegt, welche Pflichten ein Hunderhalter per Gesetz zu erfüllen hat. Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat:

1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,

2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,

3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Weitere Informationen gibt es auch auf https://tierschutzgesetz.net/.

Woran erkenne ich, welcher Hund zu mir passt?

Vor dem Kauf oder einer Adoption sollten u.a. folgende Überlegungen angestellt werden:

- Rasse und Größe und warum

- Alter

- Charakter und Wesen des Hundes

- Platz, Lebensumfeld

- Lebensstil

- Wohnraum

- Zeit

- Kann der Hund über evtl. viele Jahre versorgt sein?

Bezüglich der Adoption eines Hundes aus dem Tierschutz sind nochmals Aspekte zu beachten, z.B. Adoption eines Hundes direkt aus dem Ausland und ohne vorheriges Kennenlernen, habe ich die angemessenen Kompetenzen, welcher Tierorganisation vertraue ich, wo erhalte ich ggfs. seriöse Beratung und Unterstützung.

Schauen Sie auch auf meinem Blog und lesen Sie die Experteninterviews.

Wer braucht einen Sachkundenachweis?

Das kommt auf verschiedene Gegebenheiten (Bundesland, Wohnort, eigene Situation, Ziele, Wünsche) an. Es gibt verschiedene Sachkundenachweise. So brauchen Hundehalter in bestimmten Bundesländern einen Sachkundenachweis (Hundeführerschein) oder auch je nach Hunderasse ein spezielles Befähigungstestat (Stichwort Listenhund). Personen, die gewerblich mit Hunden zu tun haben wie Tierheime und Tirschutzorganisatione, Hundepensionen, Hundetrainer etc. benötigen wiederum einen entsprechenden Sachkundenachweis. 

 

 

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